Herstellung von Farbmustern “nach RAL” ist zulässig

Ein interessantes Urteil betreffs RAL-Farbkarten stammt aus dem Jahr 1998

2 U 102/98, OLG Düsseldorf
Herstellung einer “Farbtonübersichtskarte nach RAL” ist zulässig
http://www.farbkarten.de/news.htm

RAL versucht dies zu unterbinden – siehe z.B. Fächer:

“Die Darstellung der RAL Farben erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Freigabe und Genehmigung der RAL gGmbH.” “Die vollständige oder teilweise ähnliche oder identische Herstellung von RAL Produkten darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der RAL gGmbH erfolgen. Dies gilt für alle Produkte und Nutzungsarten, sowohl in körperlicher als auch in digitaler Form. Unbeachtlich ist dabei, ob dies zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch Dritte oder im Rahmen einer sonstigen Veröffentlichung erfolgt. (…) Zum Schutz ihres geistigen Eigentums ist die RAL gGmbH gehalten, unautorisierte Nutzungen rechtlich zu verfolgen und zu unterbinden. Die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten zieht nicht nur zivilrechliche Folgen nach sich, sondern stellt auch eine Straftat dar.”

Auch NCS und Pantone hegen einen strengen Schutzgedanken. Die Gemeinnützigkeit geböte RAL aber zusätzlich, den Farbstandard der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, anstatt aus eigenwirtschaftlichem Interesse eine Straftat darin zu sehen, dass andere ihn veröffentlichen.

Das vollständige Urteil kann beim Verfasser angefordert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Ihnen auch gefallen