Rote Schuhsohlen sind als Marke schutzfähig. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (C-163/16). Hintergrund: der Hersteller Christian Louboutin hatte diese 2010 im Farbton Pantone 18663TP in Belgien, Niederlande und Luxemburg als Marke eingetragen und nun die niederländische Deichmann-Tochter Van Haren verklagt, die ebenfalls Schuhe mit roter Sohle auf den Markt brachte. Van Haren vertrat vor Gericht die Ansicht, dass Farbe ein Teil der nicht schutzfähigen Form sei, setzte sich hiermit aber nicht durch. Ob Van Haren die roten Schuhe vom Markt nehmen muss und schadensersatzplichtig wird, entscheidet nun ein niederländisches Gericht.
Eine kurze Internet-Recherche ergibt, dass nicht nur in Europa Nivea, Langenscheidt, Milka, Telekom und andere ihre jeweilige Farbe “vor Nachahmung schützen”, sondern auch aus den Vereinigten Staaten wichtige Farbmarken kommen: Tiffany (helltürkis), 3M-PostIt (gelb), UPS (braun) und JohnDeere (grün/gelb) sind auch bei uns bekannte Beispiele. Die jeweiligen Farben dürfen von keinem Konkurrenzunternehmen für gleichartige Produkte verwendet werden.
Hierzu siehe auch die Blogartikel
Ist Nivea-Blau bald nicht mehr geschützt?
Sparkasse verliert Prozess um ihr Rot
Kommentar: Die Kommerzialisierung unserer Empfindungen schreitet voran, Farbe ist ja nichts anderes als eine Empfindung in uns. Wann werden Schmerzen, Wut, Trauer und andere Gefühle schutzfähig, wann müssen wir für die Liebe Lizenzgebühr nach Hollywood bezahlen? Die Gedanken sind frei, sagt der Volksmund – wir sollten uns daran erinnern.
Bilder: Christian Louboutin: Wikipedia/Christian Louboutin Documentary, Tiffany: Wikimedia Commons/Adriana Górak, Schuhe: arte France, UPS: Wikimedia Commons/Magnus Manske, PostIt: Wikimedia Commons/Disk Depot